Allgemeine Verkaufs- und
Lieferbedingungen
Tonet AG, www.tonet.ch
1. Allgemeines
Für
den gesamten Geschäftsverkehr mit der Tonet AG gelten ausschliesslich
nachstehende allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen. Diese sind ohne
besondere Vereinbarung für den gesamten gegenwärtigen und zukünftigen
Geschäftsverkehr mit der Tonet AG verbindlich.
Abweichungen
und besondere Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die
Tonet AG. Vereinbarungen mit Aussendienstmitarbeitern haben nur Gültigkeit,
wenn sie schriftlich bestätigt werden oder der Auftrag stillschweigend zu den
vereinbarten Bedingungen ausgeführt wird.
2.
Abbildungen und technische Unterlagen
Abbildungen
und Massangaben in unseren Verkaufsunterlagen und im Online-Dienst sind
unverbindlich. Technische Angaben sind nur verbindlich, soweit sie im
Einzelfall ausdrücklich zugesichert sind. Modelländerungen bleiben vorbehalten.
3.
Angebote und Preise
Sofern
nicht anders vereinbart, verstehen sich alle Angebote und Preise freibleibend
netto ab Werk in Schweizer-Franken. Der zur Zeit
gültige Mehrwertsteuersatz ist in den Preisen nicht enthalten und wird offen
verrechnet. Dies gilt sinngemäss auch für Produkte, die gemäss Verordnung vom
12.11.1997 von der Lenkungsabgabe für flüchtige organische Verbindungen (VOC)
betroffen sind. Die Tonet AG behält sich vor, aufgrund des Angebots den Auftrag
anzunehmen oder abzulehnen.
Der
Tonet AG steht das Recht zu, die am Tage der Lieferung gültigen Preise zu
verrechnen oder bei Ablehnung durch den Käufer ohne Schadensersatzpflicht vom
Vertrag zurückzutreten.
4.
Zahlungsbedingungen
Sofern
nicht anders vereinbart, sind alle Rechnungen in Schweizer-Franken zahlbar. Die
Zahlung hat innert 30 Tagen netto ab Fakturadatum zu
erfolgen. Unberechtigte Skontoabzüge werden nachbelastet. Ab 2. Mahnung werden
Fr. 10.- Mahnspesen belastet. Bei Überschreitung der Zahlungsfristen sind wir
berechtigt, den üblichen Verzugszins zu berechnen. Abweichende
Zahlungskonditionen müssen schriftlich vereinbart werden.
Die
Verrechnung von Gegenforderungen durch den Käufer ist ausgeschlossen. Vom
Käufer geltend gemachte Ansprüche aus Gewährleistung oder wegen behaupteter
Mängel befreien ihn bis zur rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung nicht
von der Zahlungspflicht.
Die
Tonet AG behält sich vor, Waren nur gegen Sicherstellung oder gegen
Vorauszahlung zu liefern. Für Vorauszahlungen besteht kein Zinsanspruch.
5.
Eigentumsvorbehalt
Die
Tonet AG bleibt bis zur vollständigen Zahlung Eigentümerin der gesamten
Lieferung. Wir sind berechtigt, unser Eigentumsrecht ohne weiteres im
entsprechenden Register eintragen zu lassen oder durch sofortige Rücknahme der
gelieferten Ware geltend zu machen, sofern die vereinbarten
Zahlungskonditionen nicht eingehalten werden. Damit verbundene Umtriebe und
Speditionskosten gehen zu Lasten des Käufers.
6.
Versand und Transport
Die
Tonet AG bestimmt Transportmittel und Versandart. Die Mehrkosten für verlangte
Abweichungen trägt der Käufer. Die Lieferung erfolgt
auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Verpackungs- und Versandkosten werden in
Rechnung gestellt. Zur Zeit gelten folgende
Verpackungs- und Versandkosten:
Bruttogewicht kleiner 2 kg Fr.
9.50
ab 2 kg
bis kleiner 5 kg Fr. 12.00
ab 5 kg
bis kleiner 10 kg Fr. 13.00
ab 10 kg
bis kleiner 20 kg Fr. 19.00
ab 20 kg
bis kleiner 30 kg Fr. 26.00
ab 30 kg erfolgen die Lieferungen durch ein
Speditionsunternehmen.
Expresssendungen (Mond) gem. Tarifen der Post
Gefahrengutstoffe
über der gültigen Freimenge gemäss den geltenden Richtlinien
Verpackungs-
und Versandkosten können von der Tonet AG jederzeit und ohne vorherige
Ankündigung aufgrund veränderter Marktbedingungen einseitig geändert werden.
Verpackungs-
und Versandkosten gehen zu Lasten des Käufers. Der Tonet AG bleibt das Recht
zur Teillieferung vorbehalten. Die Verpackungs- und Versandkosten bei
Teillieferungen trägt der Käufer, sofern die bestellten
Artikel vom Standard-Sortiment abweichen.
7.
Lieferfristen
Diese
werden so kurz wie möglich bemessen. Bei verspäteter oder unterbliebener
Lieferung besteht kein Anspruch auf Schadensersatz. Zum Rücktritt ist der
Besteller nur berechtigt, nachdem er uns schriftlich in Verzug gesetzt hat und
die angemessene Nachfrist abgelaufen ist. Ausserordentliche Ereignisse,
unvorhergesehene Störungen oder höhere Gewalt haben wir nicht zu vertreten.
8.
Rücksendung
Rücksendungen
werden nur nach vorheriger Vereinbarung mit uns angenommen. Sonderanfertigungen,
Sonderbeschaffungen, angebrochene Verpackungen und Waren, die wir nicht im
Lagersortiment führen, können nicht zurückgenommen werden. Die Kosten für die
Rücksendung trägt der Absender.
Für
Umtriebe, allfällige Instandsetzung oder nachweislichen Gebrauch behalten wir
uns vor, einen entsprechenden Betrag bei der Gutschrift in Abzug zu bringen.
9.
Ansichts-, Probe- und Konsignationslieferungen
Für
Schäden, die Waren oder Geräte solcher Lieferungen erleiden, haftet der
Besteller. Die Tonet AG behält sich jederzeit das Verfügungs- und
Eigentumsrecht vor. Ansichts- und Probesendungen werden, sofern nicht anders
vereinbart, innerhalb von 10 Tagen verrechnet. Eine allfällige Rücksendung
erfolgt auf Kosten des Absenders. Daraus resultierende Kosten für Kontrollen,
Reparaturen, Reinigung oder wertvermindernde Faktoren etc. gehen zu Lasten des
Bestellers.
10.
Beanstandungen
Die
Kontrolle der Lieferung hat sofort zu erfolgen. Beanstandungen sind uns
spätestens innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Empfang der Ware anzuzeigen.
Bei
Beschädigung und Verlust ist der Empfänger verpflichtet bei der Post oder dem
Spediteur vorstellig zu werden und vor Warenannahme einen Befund aufnehmen zu
lassen.
11.
Gewährleistung / Garantie
Jede
Gewährspflicht wird ausgeschlossen, sofern wir nicht explizit eine Garantie
gewähren. Für Artikel, die mit Garantie geliefert werden, gilt die Rechnung als
Garantiebeleg. Für Waren mit nachweislich festgestellten Material- und
Konstruktionsfehlern leisten wir während 6 Monaten Ersatz. Weitere
Schadenersatzansprüche bestehen nicht.
Bei
Waren mit Verfalldaten enden die Garantie- und Ersatzansprüche mit dem Ablauf
des Verfalldatums. Für Geräte richten wir uns ausschliesslich nach den
Garantiebestimmungen des Herstellers. Wir verpflichten uns, Geräte die während
der Garantiezeit nachweisbar infolge schlechten Materials, fehlerhafter
Konstruktion oder mangelhafter Ausführung schadhaft oder unbrauchbar werden, so
rasch als möglich nach unserer Wahl zu ersetzen oder zu reparieren.
Transportierbare Geräte sind uns kostenlos einzusenden. Weitere
Schadensersatzansprüche (insbesondere Folgeschäden) sind wegbedungen.
Für
Schäden infolge Nichteinhaltung von Betriebs-, Montage- und
Verarbeitungsvorschriften, ungenügender Wartung, unsachgemässer Lagerung etc.
lehnen wir sämtliche Garantieansprüche ab. Von der Garantie ausgeschlossen sind
alle Teile, die einem natürlichen Verschleiss ausgesetzt sind.
12.
Technische Auskünfte, Toleranzen
Technische
Auskünfte und Beratungen werden nach bestem Wissen und Stand der Technik
erteilt. Verbindlichkeiten können daraus jedoch nicht abgeleitet werden, sofern
kein schriftlicher Beratungsvertrag abgeschlossen wurde.
Geringe
Farbabweichungen, Abweichungen von +/- 10% in Liefermengen, Länge, Breite oder
Dicke berechtigen nicht zu ersatzpflichtigen Reklamationen oder
Annahmeverweigerungen. Sind besonders massgetreue Werte für die Verarbeitung
von Wichtigkeit, so bedarf es der schriftlichen Formulierung auf der
Bestellung. Muster und Proben gelten nur als unverbindliches Ansichtsmuster.
13.
Online-Dienste
Für
Inhalt und Richtigkeit unserer Online-Dienste übernimmt die Tonet AG keine
Gewährleistung. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
14.
Eigentums- und Urheberrecht
Die
Verwendung bildlicher und textlicher Inhalte und Darstellungen aus Katalogen,
Prospekten und dem Online-Dienst ist ohne schriftliche Zustimmung von uns
verboten.
15.
Gerichtsstand und anwendbares Recht
Gerichtsstand für Käufer und die Tonet AG ist
Dulliken. Die Tonet AG ist jedoch
berechtigt, den Käufer an seinem Sitz zu belangen. Das Rechtsverhältnis
untersteht dem schweizerischen Recht.
Dulliken 27. März 2023