Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

Tonet AG, www.tonet.ch

 

1. Allgemeines

Für den gesamten Geschäftsverkehr mit der Tonet AG gelten ausschliesslich nachstehende allgemeine Verkaufs- und Lie­ferbedingungen. Diese sind ohne besondere Vereinbarung für den gesamten gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsver­kehr mit der Tonet AG verbindlich.

Abweichungen und besondere Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Tonet AG. Vereinbarungen mit Aussendienstmitarbeitern haben nur Gültigkeit, wenn sie schriftlich bestätigt werden oder der Auftrag stillschweigend zu den vereinbarten Bedingungen ausgeführt wird.

 

2. Abbildungen und technische Unterlagen

Abbildungen und Massangaben in unseren Verkaufsunterlagen und im Online-Dienst sind unverbindlich. Technische Anga­ben sind nur verbindlich, soweit sie im Einzelfall ausdrücklich zugesichert sind. Modelländerungen bleiben vorbehalten.

 

3. Angebote und Preise

Sofern nicht anders vereinbart, verstehen sich alle Angebote und Preise freibleibend netto ab Werk in Schweizer-Franken. Der zur Zeit gültige Mehrwertsteuersatz ist in den Preisen nicht enthalten und wird offen verrechnet. Dies gilt sinngemäss auch für Produkte, die gemäss Verordnung vom 12.11.1997 von der Lenkungsabgabe für flüchtige organische Verbindungen (VOC) betroffen sind. Die Tonet AG behält sich vor, aufgrund des Angebots den Auftrag anzunehmen oder abzulehnen.

Der Tonet AG steht das Recht zu, die am Tage der Lieferung gültigen Preise zu verrechnen oder bei Ablehnung durch den Käufer ohne Schadensersatzpflicht vom Vertrag zurückzutreten.

 

4. Zahlungsbedingungen

Sofern nicht anders vereinbart, sind alle Rechnungen in Schweizer-Franken zahlbar. Die Zahlung hat innert 30 Tagen netto ab Fakturadatum zu erfolgen. Unberechtigte Skontoabzüge werden nachbelastet. Ab 2. Mahnung werden Fr. 10.- Mahnspesen belastet. Bei Überschreitung der Zahlungsfristen sind wir berechtigt, den üblichen Verzugszins zu berechnen. Abweichende Zahlungskonditionen müssen schriftlich vereinbart werden.

Die Verrechnung von Gegenforderungen durch den Käufer ist ausgeschlossen. Vom Käufer geltend gemachte Ansprüche aus Gewährleistung oder wegen behaupteter Mängel befreien ihn bis zur rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung nicht von der Zahlungspflicht.

Die Tonet AG behält sich vor, Waren nur gegen Sicherstellung oder gegen Vorauszahlung zu liefern. Für Vorauszahlungen besteht kein Zinsanspruch.

 

5. Eigentumsvorbehalt

Die Tonet AG bleibt bis zur vollständigen Zahlung Eigentümerin der gesamten Lieferung. Wir sind berechtigt, unser Eigentums­recht ohne weiteres im entsprechenden Register eintragen zu lassen oder durch sofortige Rücknahme der geliefer­ten Ware geltend zu machen, sofern die vereinbarten Zahlungskonditionen nicht eingehalten werden. Damit verbun­dene Umtriebe und Speditionskosten gehen zu Lasten des Käufers.


 

6. Versand und Transport

Die Tonet AG bestimmt Transportmittel und Versandart. Die Mehrkosten für verlangte Abweichungen trägt der Käufer. Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Verpackungs- und Versandkosten werden in Rechnung gestellt. Zur Zeit gelten folgende Verpackungs- und Versandkosten:


Bruttogewicht   kleiner 2 kg      Fr.   9.50

ab   2 kg bis      kleiner 5 kg      Fr. 12.00

ab   5 kg bis      kleiner 10 kg     Fr. 13.00

ab   10 kg bis    kleiner 20 kg     Fr. 19.00

ab   20 kg bis    kleiner 30 kg     Fr. 26.00

 

ab 30 kg erfolgen die Lieferungen durch ein Speditionsunternehmen.

Expresssendungen (Mond)        gem. Tarifen der Post

 

Gefahrengutstoffe über der gültigen Freimenge gemäss den geltenden Richtlinien

 

Verpackungs- und Versandkosten können von der Tonet AG jederzeit und ohne vorherige Ankündigung aufgrund veränderter Marktbedingungen einseitig geändert werden.

Verpackungs- und Versandkosten gehen zu Lasten des Käufers. Der Tonet AG bleibt das Recht zur Teillieferung vorbehalten. Die Verpackungs- und Versandkosten bei Teillieferungen trägt der Käufer, sofern die bestellten Artikel vom Standard-Sortiment abweichen.

 

 

7. Lieferfristen

Diese werden so kurz wie möglich bemessen. Bei verspäteter oder unterbliebener Lieferung besteht kein Anspruch auf Scha­densersatz. Zum Rücktritt ist der Besteller nur berechtigt, nachdem er uns schriftlich in Verzug gesetzt hat und die angemessene Nachfrist abgelaufen ist. Ausserordentliche Ereignisse, unvorhergesehene Störungen oder höhere Gewalt haben wir nicht zu vertreten.

 

8. Rücksendung

Rücksendungen werden nur nach vorheriger Vereinbarung mit uns angenommen. Sonderanfertigungen, Sonderbeschaffungen, angebrochene Ver­packungen und Waren, die wir nicht im Lagersortiment führen, können nicht zurückgenommen werden. Die Kosten für die Rücksendung trägt der Absender.

Für Umtriebe, allfällige Instandsetzung oder nachweislichen Gebrauch behalten wir uns vor, einen entsprechenden Betrag bei der Gutschrift in Abzug zu bringen.

 

9. Ansichts-, Probe- und Konsignationslieferungen

Für Schäden, die Waren oder Geräte solcher Lieferungen erleiden, haftet der Besteller. Die Tonet AG behält sich jederzeit das Verfügungs- und Eigentumsrecht vor. Ansichts- und Probesendungen werden, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 10 Tagen verrechnet. Eine allfällige Rücksendung erfolgt auf Kosten des Absenders. Daraus resultierende Kosten für Kontrollen, Reparaturen, Reinigung oder wertvermindernde Faktoren etc. gehen zu Lasten des Bestellers.

 

10. Beanstandungen

Die Kontrolle der Lieferung hat sofort zu erfolgen. Beanstandungen sind uns spätestens innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Empfang der Ware anzuzeigen.

Bei Beschädigung und Verlust ist der Empfänger verpflichtet bei der Post oder dem Spediteur vorstellig zu werden und vor Warenannahme einen Befund aufnehmen zu lassen.

 


 

11. Gewährleistung / Garantie

Jede Gewährspflicht wird ausgeschlossen, sofern wir nicht explizit eine Garantie gewähren. Für Artikel, die mit Garantie geliefert werden, gilt die Rechnung als Garantiebeleg. Für Waren mit nachweislich festgestellten Material- und Konstrukti­onsfehlern leisten wir während 6 Monaten Ersatz. Weitere Schadenersatzansprüche bestehen nicht.

Bei Waren mit Verfalldaten enden die Garantie- und Ersatzansprüche mit dem Ablauf des Verfalldatums. Für Geräte richten wir uns ausschliesslich nach den Garantiebestimmungen des Herstellers. Wir verpflichten uns, Geräte die während der Ga­rantiezeit nachweisbar infolge schlechten Materials, fehlerhafter Konstruktion oder mangelhafter Ausführung schadhaft oder unbrauchbar werden, so rasch als möglich nach unserer Wahl zu ersetzen oder zu reparieren. Transportier­bare Geräte sind uns kostenlos einzusenden. Weitere Schadensersatzansprüche (insbesondere Folgeschäden) sind wegbedungen.

Für Schäden infolge Nichteinhaltung von Betriebs-, Montage- und Verarbeitungsvorschriften, ungenügender Wartung, unsach­gemässer Lagerung etc. lehnen wir sämtliche Garantieansprüche ab. Von der Garantie ausgeschlossen sind alle Teile, die einem natürlichen Verschleiss ausgesetzt sind.

 

12. Technische Auskünfte, Toleranzen

Technische Auskünfte und Beratungen werden nach bestem Wissen und Stand der Technik erteilt. Verbindlichkeiten können daraus jedoch nicht abgeleitet werden, sofern kein schriftlicher Beratungsvertrag abgeschlossen wurde.

Geringe Farbabweichungen, Abweichungen von +/- 10% in Liefermengen, Länge, Breite oder Dicke berechtigen nicht zu ersatzpflichtigen Reklamationen oder Annahmeverweigerungen. Sind besonders massgetreue Werte für die Verarbeitung von Wichtigkeit, so bedarf es der schriftlichen Formulierung auf der Bestellung. Muster und Proben gelten nur als unverbind­liches Ansichtsmuster.

 

13. Online-Dienste

Für Inhalt und Richtigkeit unserer Online-Dienste übernimmt die Tonet AG keine Gewährleistung. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.

 

14. Eigentums- und Urheberrecht

Die Verwendung bildlicher und textlicher Inhalte und Darstellungen aus Katalogen, Prospekten und dem Online-Dienst ist ohne schriftliche Zustimmung von uns verboten.

 

15. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Gerichtsstand für Käufer und die Tonet AG ist Dulliken. Die Tonet AG ist jedoch berechtigt, den Käufer an seinem Sitz zu belangen. Das Rechtsverhältnis untersteht dem schweizerischen Recht.

 

Dulliken 27. März 2023